AGB…
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem im Impressum angegebenen
Inhaber - nachfolgend CVC-Werbung genannt - und dem Besteller gelten aus-
schließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der
zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite vorliegenden Fassung.
§ 2 Vertragsinhalt
Der Besteller erteilt CVC-Werbung den Auftrag zur Herstellung von Print- und
anderen Medien aus digitalem Fotoausgangsmaterial, insbesondere Fotoab-
züge, Poster usw. Die Rechte an dem Ursprungswerk und den digitalen
Fotodaten verbleiben jedoch vollständig bei CVC-Werbung. Der Vertrag kommt
zustande, wenn der vom Besteller erteilte Auftrag von CVC-Werbung durch
gesonderte E-Mail angenommen wird oder durch Zusendung der Ware. Die
Angaben auf der Webseite stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller
zur Abgabe eines Angebotes dar. CVC-Werbung ist berechtigt, auf der Inter-
netseite irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine
Berichtigung zu einer Preiserhöhung, so kann der Besteller von seinem abgege-
benen Angebot Abstand nehmen.
§ 3 Preise
Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung durch den
Besteller gültigen, auf der Webseite von CVC-Werbung angegebenen Preisen.
Alle Preise sind in Euro (EUR) und beinhalten keine Umsatzsteuer (§19 UStG
Kleinunternehmer) und sonstiger Preisbestandteile. Versandkosten (bei CD-
/DVD-Versand) werden gesondert ausgewiesen. Bei Versand in Länder
außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zollgebühren anfallen.
Diese sind nicht im Preis enthalten und vom Besteller zu zahlen.
§ 4 Widerrufsrecht, Rücksendungsrecht
Das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312
d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach Wün-
schen und Angaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönli-
chen Bedürfnisse produziert und zugeschnitten sind.
§ 5 Haftung
CVC-Werbung haftet auf Schadensersatz der Höhe nach entsprechend nachfol-
gender Regelung:
1.
CVC-Werbung haftet unbegrenzt für Schäden, die von ihm vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht werden.
2.
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung
der Höhe nach unbegrenzt.
3.
Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaf-
fenheit beruhen.
4.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
haftet CVC-Werbung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden, sofern nicht schon eine unbegrenzte Haftung
nach den Absätzen 2 bis 4 vorliegt. Kardinalpflichten sind solche Pflich-
ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
5.
Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere
auch eine verschuldensunabhängige Haftung.
6.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 6 Mängelgewährleistung
Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. CVC-Werbung darf jedoch die gewählte Nach-
erfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten
durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine
erheblichen Nachteile für den Besteller mit sich bringen würde. Ist die Nacher-
füllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl den Rücktritt vom
Vertrag erklären oder den Kaufpreis mindern. Eine besondere Beschaffenheit
der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart. Die gelieferte Ware ist mangel-
haft, wenn sie dem technischen Standard digitaler Fotoentwicklung und -
bearbeitung nicht entspricht. Farbliche Abweichungen zwischen den Produkten
und den auf unterschiedlichen Bildschirmen jeweils verschieden angezeigten
Bilddateien können technisch nicht vermieden werden, sie sind daher keine
Mängel. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn vom Besteller trotz Warnung ein
Format oder Fotoprodukt geordert wird, für das die Originalbilddatei keine
optimale Auflösung vorweist und hierdurch die Bildqualität beeinträchtigt wird
(z.B. Pixelung, Unschärfe). CVC-Werbung übernimmt keine Beschaffenheits-
oder Haltbarkeitsgarantie. Bei Aufträgen eines Unternehmers, der Waren in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
bestellt, gilt zusätzlich folgendes: der Besteller verpflichtet sich, die Ware
umgehend nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von
einer Woche schriftlich unter Angabe des Mangels zu rügen. Unterlässt der
Besteller die Anzeige gilt die geliefert Ware als genehmigt. Gleiches gilt für spä-
ter auftretende Mängel.
§ 7 Versand
CVC-Werbung beliefert den Besteller nach handelsüblichen Bedingungen.
Transportweg und -mittel werden von CVC-Werbung bestimmt, sofern nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. CVC-Werbung ist zu Teil-
lieferungen berechtigt. Die Kosten können auf der Shop-/Website eingesehen
werden. Der Versand kann momentan nur innerhalb Deutschlands gewährleis-
tet werden. Ein etwaiger Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu
Schadensersatzansprüchen, soweit nicht in § 5 dieser AGB etwas anderes
bestimmt ist. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweige-
rung.
§ 8 Zahlung, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
Aufträge sind vom Besteller gegen Vorausüberweisung zu bezahlen. Die Auf-
tragshöhe pro Besteller und Auftrag bei Zahlung gegen Rechnung ist auf 100
EUR begrenzt. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag mit
Zugang der Ware beim Besteller fällig und zu bezahlen. Zwischen CVC-Wer-
bung und dem Käufer wird vereinbart, dass die Rechnung 7 (Sieben) Tage nach
Erhalt der Ware fällig ist. Bezahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem
sie beim Empfänger eingehen. Kommt der Besteller durch Erhalt einer Mah-
nung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, so kann CVC-Werbung Verzugszinsen
in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen.
Im Verzugsfall werden Mahngebühr vereinbart: Für die erste Mahnung werden
3 Euro fällig, eine zweite Mahnung wird mit 7,50 Euro berechnet. Die Möglich-
keit einer Geltendmachung des darüber hinaus entstandenen Verzugsschadens
durch CVC-Werbung bleibt hiervon unberührt. Für den Falle der Nichtein-
lösung einer Lastschrift sind wir berechtigt bei der Bank des Käufers die
Adresse des Kontoinhabers bzw. Käufers abzufragen. Eine Aufrechnung durch
den Besteller ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von CVC-Werbung nicht bestritten werden oder anerkannt
sind. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigen-
tum von CVC-Werbung.
§ 9 Bilder - Vorablieferung, Veröffentlichung, Schadenersatz
Zur Anschauung Ihrer Bilder ist es möglich sich vorab eine CD/DVD liefern zu
lassen, oder die Daten vom Server bei CVC-Werbung zu laden. Sie sind jedoch
nicht berechtigt, diese Bilder in irgendeiner Weise zu veröffentlichen (Internet,
Printmedien), zu manipulieren (Wasserzeichen, Retuschieren) oder an Dritte
(als Werbezwecke) weiterzugeben bis der zuständige Vertrag schriftlich abge-
schlossen wurde. Wird Ihrerseits kein Interesse an den Bildern gezeigt, sind Sie
verpflichtet, diese zu vernichten (CD/DVD) oder zu löschen (bei Download).
Bilder, die von FaunaBoxx.com ohne vertragliche Lizenz (nur in Schriftform,
keine mündlichen Vereinbarungen) im Internet bzw. in oder auf Printmedien
gefunden werden, verstoßen gegen das Urheberrechtsschutz und werden
außergerichtlich von CVC-Werbung abgemahnt! Bringt eine außergerichtliche
Abmahnung kein Erfolg (Löschung der Bilder im Internet, Vernichtung von
Printmedien), setzt v einen Pauschalpreis als Entschädigung von 120,00 EUR
(Einhundertzwanzig) als Ansatz pro Bild. Die Entschädigung muss innerhalb
von 7 Tagen auf ein in CVC-Werbung versendeten Abmahnung vorhandenes
Konto überwiesen werden. Ist die Frist verstrichen und kein Geldeingang
ersichtlich, wird ein Anwalt für Urheberrechte hinzugezogen, was darauf hin
für den Verursacher mit Mehrkosten verbunden ist!
CVC-Werbung weißt ausdrücklich darauf hin, dass auch Sie als Webseiten-
betreiber für die Veröffentlichung von Bildern im Internet haftbar gemacht
werden können!
§ 10 Datenschutz, Datensicherung
Für die Auftragsabwicklung werden personenbezogenen Daten des Bestellers
durch CVC-Werbung erhoben. In die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sei-
ner personenbezogenen Daten hat der Besteller vor Vertragsschluss gesondert
eingewilligt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen
Daten erfolgt ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung näher
genannten Zwecken. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personen-
bezogenen Daten des Bestellers geschieht unter Beachtung des Bundesdaten-
schutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Im Fall des Widerrufs der Ein-
willigung für die Zukunft durch den Besteller verpflichtet sich CVC-Werbung
zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Auf-
tragsabwicklung ist noch nicht vollständig abgewickelt.
§ 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Unbe-
rührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Besteller bei Klageerhebung kei-
nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder ist der
Besteller Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Aue als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch-
führbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Diese AGB gelten auch für
www.cvc-zooschilder.de & www.corvus-zooschilder.de
Aue, Januar 2014 (überarbeitete Fassung)