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AGB…

§ 1 Allgemeines Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem im Impressum angegebenen Inhaber - nachfolgend CVC-Werbung genannt - und dem Besteller gelten aus- schließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite vorliegenden Fassung. § 2 Vertragsinhalt Der Besteller erteilt CVC-Werbung den Auftrag zur Herstellung von Print- und anderen Medien aus digitalem Fotoausgangsmaterial, insbesondere Fotoab- züge, Poster usw. Die Rechte an dem Ursprungswerk und den digitalen Fotodaten verbleiben jedoch vollständig bei CVC-Werbung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Besteller erteilte Auftrag von CVC-Werbung durch gesonderte E-Mail angenommen wird oder durch Zusendung der Ware. Die Angaben auf der Webseite stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Angebotes dar. CVC-Werbung ist berechtigt, auf der Inter- netseite irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, so kann der Besteller von seinem abgege- benen Angebot Abstand nehmen. § 3 Preise Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung durch den Besteller gültigen, auf der Webseite von CVC-Werbung angegebenen Preisen. Alle Preise sind in Euro (EUR) und beinhalten keine Umsatzsteuer (§19 UStG Kleinunternehmer) und sonstiger Preisbestandteile. Versandkosten (bei CD- /DVD-Versand) werden gesondert ausgewiesen. Bei Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zollgebühren anfallen. Diese sind nicht im Preis enthalten und vom Besteller zu zahlen. § 4 Widerrufsrecht, Rücksendungsrecht Das Recht zum Widerruf des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Fotoprodukte nach Wün- schen und Angaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönli- chen Bedürfnisse produziert und zugeschnitten sind. § 5 Haftung CVC-Werbung haftet auf Schadensersatz der Höhe nach entsprechend nachfol- gender Regelung: 1. CVC-Werbung haftet unbegrenzt für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. 2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach unbegrenzt. 3. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaf- fenheit beruhen. 4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet CVC-Werbung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern nicht schon eine unbegrenzte Haftung nach den Absätzen 2 bis 4 vorliegt. Kardinalpflichten sind solche Pflich- ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 5. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere auch eine verschuldensunabhängige Haftung. 6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. § 6 Mängelgewährleistung Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. CVC-Werbung darf jedoch die gewählte Nach- erfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Besteller mit sich bringen würde. Ist die Nacher- füllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder den Kaufpreis mindern. Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart. Die gelieferte Ware ist mangel- haft, wenn sie dem technischen Standard digitaler Fotoentwicklung und - bearbeitung nicht entspricht. Farbliche Abweichungen zwischen den Produkten und den auf unterschiedlichen Bildschirmen jeweils verschieden angezeigten Bilddateien können technisch nicht vermieden werden, sie sind daher keine Mängel. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn vom Besteller trotz Warnung ein Format oder Fotoprodukt geordert wird, für das die Originalbilddatei keine optimale Auflösung vorweist und hierdurch die Bildqualität beeinträchtigt wird (z.B. Pixelung, Unschärfe). CVC-Werbung übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Bei Aufträgen eines Unternehmers, der Waren in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt, gilt zusätzlich folgendes: der Besteller verpflichtet sich, die Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich unter Angabe des Mangels zu rügen. Unterlässt der Besteller die Anzeige gilt die geliefert Ware als genehmigt. Gleiches gilt für spä- ter auftretende Mängel. § 7 Versand CVC-Werbung beliefert den Besteller nach handelsüblichen Bedingungen. Transportweg und -mittel werden von CVC-Werbung bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. CVC-Werbung ist zu Teil- lieferungen berechtigt. Die Kosten können auf der Shop-/Website eingesehen werden. Der Versand kann momentan nur innerhalb Deutschlands gewährleis- tet werden. Ein etwaiger Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit nicht in § 5 dieser AGB etwas anderes bestimmt ist. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweige- rung. § 8 Zahlung, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt Aufträge sind vom Besteller gegen Vorausüberweisung zu bezahlen. Die Auf- tragshöhe pro Besteller und Auftrag bei Zahlung gegen Rechnung ist auf 100 EUR begrenzt. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Ware beim Besteller fällig und zu bezahlen. Zwischen CVC-Wer- bung und dem Käufer wird vereinbart, dass die Rechnung 7 (Sieben) Tage nach Erhalt der Ware fällig ist. Bezahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem sie beim Empfänger eingehen. Kommt der Besteller durch Erhalt einer Mah- nung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, so kann CVC-Werbung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen. Im Verzugsfall werden Mahngebühr vereinbart: Für die erste Mahnung werden 3 Euro fällig, eine zweite Mahnung wird mit 7,50 Euro berechnet. Die Möglich- keit einer Geltendmachung des darüber hinaus entstandenen Verzugsschadens durch CVC-Werbung bleibt hiervon unberührt. Für den Falle der Nichtein- lösung einer Lastschrift sind wir berechtigt bei der Bank des Käufers die Adresse des Kontoinhabers bzw. Käufers abzufragen. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von CVC-Werbung nicht bestritten werden oder anerkannt sind. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigen- tum von CVC-Werbung. § 9 Bilder - Vorablieferung, Veröffentlichung, Schadenersatz Zur Anschauung Ihrer Bilder ist es möglich sich vorab eine CD/DVD liefern zu lassen, oder die Daten vom Server bei CVC-Werbung zu laden. Sie sind jedoch nicht berechtigt, diese Bilder in irgendeiner Weise zu veröffentlichen (Internet, Printmedien), zu manipulieren (Wasserzeichen, Retuschieren) oder an Dritte (als Werbezwecke) weiterzugeben bis der zuständige Vertrag schriftlich abge- schlossen wurde. Wird Ihrerseits kein Interesse an den Bildern gezeigt, sind Sie verpflichtet, diese zu vernichten (CD/DVD) oder zu löschen (bei Download). Bilder, die von FaunaBoxx.com ohne vertragliche Lizenz (nur in Schriftform, keine mündlichen Vereinbarungen) im Internet bzw. in oder auf Printmedien gefunden werden, verstoßen gegen das Urheberrechtsschutz und werden außergerichtlich von CVC-Werbung abgemahnt! Bringt eine außergerichtliche Abmahnung kein Erfolg (Löschung der Bilder im Internet, Vernichtung von Printmedien), setzt v einen Pauschalpreis als Entschädigung von 120,00 EUR (Einhundertzwanzig) als Ansatz pro Bild. Die Entschädigung muss innerhalb von 7 Tagen auf ein in CVC-Werbung versendeten Abmahnung vorhandenes Konto überwiesen werden. Ist die Frist verstrichen und kein Geldeingang ersichtlich, wird ein Anwalt für Urheberrechte hinzugezogen, was darauf hin für den Verursacher mit Mehrkosten verbunden ist! CVC-Werbung weißt ausdrücklich darauf hin, dass auch Sie als Webseiten- betreiber für die Veröffentlichung von Bildern im Internet haftbar gemacht werden können! § 10 Datenschutz, Datensicherung Für die Auftragsabwicklung werden personenbezogenen Daten des Bestellers durch CVC-Werbung erhoben. In die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sei- ner personenbezogenen Daten hat der Besteller vor Vertragsschluss gesondert eingewilligt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung näher genannten Zwecken. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personen- bezogenen Daten des Bestellers geschieht unter Beachtung des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Im Fall des Widerrufs der Ein- willigung für die Zukunft durch den Besteller verpflichtet sich CVC-Werbung zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Auf- tragsabwicklung ist noch nicht vollständig abgewickelt. § 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Unbe- rührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Besteller bei Klageerhebung kei- nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder ist der Besteller Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Aue als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung vereinbart. § 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch- führbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Diese AGB gelten auch für www.cvc-zooschilder.de & www.corvus-zooschilder.de Aue, Januar 2014 (überarbeitete Fassung)
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